Die Waffenbesitzkarte ist ein Dokument, das zum Erwerb, Besitz und zur Einfuhr von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen) berechtigt. Bitte verwechseln sie die Waffenbesitzkarte nicht mit einem Waffenpass der zum Führen (also tragen) einer Waffe berechtigt.
Auf der Waffenbesitzkarte ist die maximale Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Besitzer haben darf, eingetragen. Im Normalfall sind das zwei Stück. Eine Erweiterung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Siehe weiter unten.
Die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte:
- Mindestalter 21 Jahre
- Eine Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (dies kann z.B. sein: zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und/oder Betriebsräumen oder einer Liegenschaften)
- Ein Psychologisches Gutachten das bestätigt, dass die Antragstellerin/der Antragsteller nicht dazu neigt (insbesondere unter psychischer Belastung) mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Das Gutachten ist nicht erforderlich, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller über eine gültige Jagdkarte verfügt. Listen der Institutionen, die solche psychologischen Gutachten erstellen, liegen bei den Waffenbehörden auf und können dort eingesehen werden.
- Ein Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers – oft als „Waffenführerschein“ bezeichnet.
- Ein Antrag
Die zuständigen Stellen – Waffenbehörden:
Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers.
Die Waffenbehörden sind:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- Im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist: die Landespolizeidirektion
- In Wien: die Stadtpolizeikommissariate
Die erforderlichen Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Ein Lichtbild
- Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Psychologisches Gutachten
- Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen
Ein paar Tipps:
Bitte beachten sie: Wird die Waffenbesitzkarte (WBK) zur häuslichen Selbstverteidigung beantragt, hat die Behörde, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine WBK auszustellen. Bei allen anderen Begründungen liegt es noch immer im Ermessen der Behörde (§ 10 Ermessen im Waffengesetz 1996), ob eine WBK ausgestellt wird.
Stadtpolizeikommissariate in Wien:
Polizeikommissariat Innere Stadt
1010 Wien, Deutschmeisterplatz 3
Telefon: 01 – 31 310 Durchwahl
Polizeikommissariat Landstraße
1030 Wien, Juchgasse 19
Telefon: 01 – 31 310 Durchwahl
Polizeikommissariat Margareten f.d. Bezirke 4, 5, 6
1050 Wien, Viktor-Christ-Gasse 19
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Josefstadt f.d. Bezirke 7, 8, 9
1080 Wien, Fuhrmannsgasse 5
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Favoriten
1100 Wien, Van-der-Nüll-Gasse 11
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Simmering
1110 Wien, Enkplatz 3
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Meidling f.d. Bezirke 12, 13
1120 Wien, Hohenbergstraße 1
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Fünfhaus f.d. Bezirke 14, 15
1150 Wien, Tannengasse 8-10
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Ottakring f.d. Bezirke 16, 17
1160 Wien, Wattgasse 15
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Döbling f.d. Bezirke 18, 19
1190 Wien, Hohe Warte 32
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Brigittenau f.d. Bezirke 2, 20
1200 Wien, Pappenheimgasse 33
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Floridsdorf
1210 Wien, Hermann-Bahr-Straße 3
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Donaustadt
1220 Wien, Wagramerstraße 89
Telefon: 01 – 31 310
Polizeikommissariat Liesing
1230 Wien, Lehmanngasse 3a
Telefon: 01 – 31 310