Jagd in Österreich

Jagd in Österreich

Rechtliches:

In Österreich gilt das Prinzip der Revierjagd. Das bedeutet, dass das Ausüben der Jagd mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden ist. Weiters ist es für das Jagdausübungsrecht notwendig, dass die zusammenhängende Grundfläche d es Jagdgebietes die, im Landesjagdgesetz, definierte Größe übersteigt (je nach Bundesland über 115 ha bis über 300 ha).

Für den Grundbesitzer besteht die Möglichkeit, das Jagdgebiet zu verpachten wenn er das Jagdrecht nicht selbst ausüben möchte. Ist das Jagdgebiet eines Eigentümers kleiner als die im Landesjagdgesetz vorgeschriebene Größe, muss er das Jagdgebiet verpachten lassen. Jede Gemeinde bildet dann aus allen nicht zu Eigenjagden gehörenden Grundflächen das so genannte Genossenschaftsjagdgebiet. Diese Jagdgebiete (dazu gehören auch Grundstücke die im Eigentum der Gemeinde stehen) müssen von der Gemeinde verpachtet werden. Diese Genossenschaftsjagdgebiete werden üblicherweise an eine Jagdgenossenschaft oder eine Jagdgesellschaft im Zuge einer Versteigerung übertragen. In selteneren Fällen werden diese Gebiete von Privatpersonen gepachtet.
Mit der Verpachtung des Jagdreviers gehen alle Rechte und Pflichten auf den Pächter über.

Laut Verfassung werden die gesetzlichen Grundlagen – die Jagdgesetze – auf Landesebene beschlossen. Die Vollziehung übernehmen die Bezirksverwaltungsbehörden, die wiederum Teile der Aufgaben an die Landesjagdverbände übertragen. Es gibt also in Österreich neun Landesjagdgesetze, neun dazugehörige Durchführungsverordnungen und neuen Jagdverbände.




 

Organisatorisches:

Alle Jagdverbände sind in der „Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände“ zusammengefasst. Diese übernimmt überregionale Aufgaben und vertritt die Landesjagdverbände im UWD (Umweltdachverband), im CIC (Internationaler Jagdrat zur Erhaltung des Wildes) und im FACE (Zusammenschluss der Verbände für Jagd und Wildtiererhaltung in der Europäischen Union). Die Pressestelle der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit und betreut die Medien.

Reviere:

Die Jagdreviere in Österreich teilen sich in Eigenjagden (115 bis 300 ha), in Gemeindejagden (mind. 500 ha) und in Sonderjagdgebiete (Gemeindejagden unter 500 ha). Gemeindejagden bestehen aus mehreren Kleinflächen unterschiedlicher Eigentümer. Die jagdlich genutzte Fläche in Österreich beträgt ca. 82.000 km² und hat somit einen Anteil an der Gesamtfläche von ca. 98 %.

Voraussetzungen:

Grundvoraussetzung für das Jagen ist eine Jagdkarte. Der Erhalt einer Jagdkarte ist mit einer kommissionellen Prüfung (Jungjägerprüfung) verbunden. Die Inhalte der Kurse und die Prüfmodi sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für jedes Bundesland ist eine eigene Jagdkarte zu lösen. Der Besitz einer Jagdkarte reicht jedoch aus um in einem anderen Bundesland eine Jagdgastkarte zu lösen.

Sollten sie an Details zu einzelnen Themen interessiert sein, besuchen sie unsere Linksammlung.